Rechtsanwalt
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Interessante Fragen zum Erbrecht

Wenn auch Sie allgemein interessierende Fragen zum Erbrecht haben, dann schicken Sie diese an kanzlei@raspoelgen.de. Wir bitten um Beachtung, dass insoweit keine Einzelfallberatung erfolgen kann. Hierfür wäre zunächst ein Mandatsverhältnis zu begründen.

Obwohl wir die Informationen sorgfältig geprüft haben, übernehmen wir keinerlei Gewähr für ihre Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität und schließen insofern jegliche Haftung aus (Einzelheiten).

   
   
5. Erbt man auch Steuerschulden?
 

Frau Karin D. aus B. fragt:

Unsere Schwiegermutter hat ganz gute Einkünfte aus drei verschiedenen Renten. Hinzu kommen erhebliche Einkünfte aus Kapitalvermögen. Sie hat aber nie eine Steuererklärung abgegeben. Droht uns als Erben da etwas nach ihrem Tode?

 

Rechtsanwalt Herbert Spoelgen, Bonn, antwortet:

Zunächst ist wichtig, dass grundsätzlich auch Renten einkommensteuerpflichtig sind. Da sie jedoch nur mit einem bestimmten Anteil der Besteuerung unterfallen, werden normalerweise die Steuerfreibeträge nicht überschritten, sodass im Ergebnis keine Einkommensteuer geschuldet wird.
Allerdings kann sich dies durch zusätzliche Einnahmen, z.B. aus Vermietung oder aus Kapitalvermögen, sehr schnell ändern.
Die Erben haften für nicht gezahlte Steuern für die vergangenen zehn Jahre. Zu den Steuern kommen Säumniszuschläge und Zinsen hinzu.

Von inländischen Bankguthaben erfährt das zuständige Finanzamt im Übrigen automatisch. Alle Banken sind gesetzlich verpflichtet, nach dem Tode eines Kunden die Bankguthaben dem Finanzamt mitzuteilen.

Die Erben sind verpflichtet, falsche oder unterbliebene Angaben Verstorbener von sich aus durch Einreichung von - u.U. neuen - Steuererklärungen zu korrigieren. Ansonsten machen sie sich sogar der Steuerhinterziehung schuldig.

 

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