Rechtsanwalt
Herbert Spoelgen, Bonn, antwortet:
Zunächst ist wichtig, dass grundsätzlich auch Renten einkommensteuerpflichtig
sind. Da sie jedoch nur mit einem bestimmten Anteil der Besteuerung
unterfallen, werden normalerweise die Steuerfreibeträge nicht überschritten,
sodass im Ergebnis keine Einkommensteuer geschuldet wird.
Allerdings kann sich dies durch zusätzliche Einnahmen, z.B. aus
Vermietung oder aus Kapitalvermögen, sehr schnell ändern.
Die Erben haften für nicht gezahlte Steuern für die vergangenen
zehn Jahre. Zu den Steuern kommen Säumniszuschläge und Zinsen hinzu.
Von
inländischen Bankguthaben erfährt das zuständige Finanzamt im Übrigen
automatisch. Alle Banken sind gesetzlich verpflichtet, nach dem
Tode eines Kunden die Bankguthaben dem Finanzamt mitzuteilen.
Die
Erben sind verpflichtet, falsche oder unterbliebene Angaben Verstorbener
von sich aus durch Einreichung von - u.U. neuen - Steuererklärungen
zu korrigieren. Ansonsten machen sie sich sogar der Steuerhinterziehung
schuldig.
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