Rechtsanwalt
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Interessante Fragen zum Erbrecht

Wenn auch Sie allgemein interessierende Fragen zum Erbrecht haben, dann schicken Sie diese an kanzlei@raspoelgen.de. Wir bitten um Beachtung, dass insoweit keine Einzelfallberatung erfolgen kann. Hierfür wäre zunächst ein Mandatsverhältnis zu begründen.

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14. Keine Kinder, wer erbt?
 

Frau B. aus St. A. fragt:

Wer erbt bei einem älteren Ehepaar ohne Kinder?

 

Rechtsanwalt Herbert Spoelgen, Bonn, antwortet:

Viele glauben, in einem solchen Fall erbt der Ehepartner alles. Weit gefehlt! Ich kann deshalb nur empfehlen, die gesetzliche Regelung durch eine testamentarische abzuändern.

Stirbt ein Ehepartner und sind keine Kinder vorhanden, so erbt der überlebende Ehegatte in der Regel neben gesetzlichen Erben der zweiten Ordnung zu ¾ (½ + ¼ Zugewinn). Erben der zweiten Ordnung sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge. Es erben also z.B. die Geschwister des Verstorbenen oder deren Kinder/Enkelkinder. Ist der Bruder des verstorbenen Ehegatten z.B. vor 50 Jahren nach Südamerika ausgewandert, ohne dass noch Kontakt zu ihm besteht, so bildet der überlebende Ehegatte mit allen Abkömmlingen dieses ausgewanderten Verwandten eine Erbengemeinschaft und kann nur zusammen mit diesen über das Erbe verfügen. Er muss sogar 25 % der ortsüblichen Miete für die Nutzung des ursprünglich den Ehegatten gehörenden Familienhauses bezahlen und zuvor natürlich erst einmal die Erben im Ausland ermitteln. Vorher kann z.B. das in den Nachlass gefallende Hausgrundstück nicht verkauft oder belastet werden.

Deshalb empfiehlt sich gerade für Eheleute ohne Kinder eine von Gesetz abweichende Nachlassregelung durch Testament.

 

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