Rechtsanwalt
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Die Erbschaft-/ Schenkungsteuer

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Steuerklassen

Nach dem persönlichen Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser oder Schenker werden die folgenden drei Steuerklassen unterschieden:
 
 
Steuerklasse I:
 
1.
der Ehegatte,
 
2.
die Kinder und Stiefkinder,
 
3.
die Abkömmlinge der Kinder und Stiefkinder,
 
4.
die Eltern und Voreltern bei Erwerbern von Todes wegen.
     
 
Steuerklasse II:
 
1.
die Eltern und Voreltern, wenn kein Erwerb von Todes wegen,
 
2.
die Geschwister,
 
3.
die Abkömmlinge ersten Grades von Geschwistern,
 
4.
die Stiefeltern,
 
5.
die Schwiegerkinder,
 
6.
die Schwiegereltern,
 
7.
der geschiedene Ehegatte.
     
 
Steuerklasse III:
  Alle übrigen Erwerber, z.B. Lebensgefährte, und die Zweckzuwendungen.
  5  
 

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