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Die
Erbschaft-/ Schenkungsteuer
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und schließen insofern jegliche Haftung aus (Einzelheiten).
Erbschaft-/
Schenkungssteuern sparen:
Übernahme
der Steuer durch den Schenker/Erben
Beispiel:
E besitzt 450.000,00 €. Er setzt seine beiden Kinder A und B zu gleichen
Teilen zu Erben ein. Seine Lebensgefährtin L soll ein Vermächtnis i.H.v.
100.000,00 € erhalten. Danach erhalten A und B je 175.000,00 € und L
100.000,00 €.
Erbschaftsteuerberechnung: |
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Das
Erbe von A u B bleibt unterhalb des steuerfreien Freibetrages. Deshalb
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Erbschaftsteuer: |
0,00
€.
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Berechnung
der Erbschaftsteuer bei L:
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Zuwendung |
100.000,00
€
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Freibetrag |
20.000,00
€
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Steuerpflichtiger
Erwerb |
80.000,00
€
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Erbschaftsteuer
(30 %) |
24.000,00
€
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verbleiben
L netto: |
76.000,00
€
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Abwandlung:
E bestimmt, dass L ein Vermächtnis i.H.v. 76.000,00 € bekommen soll
und A und B ihre Erbschaftsteuer übernehmen müssen.
Zuwendung
an L: |
76.000,00
€ |
Freibetrag |
20.000,00
€ |
Steuerpflichtiger
Erwerb |
56.000,00
€ |
Erbschaftsteuer
insoweit (30 %) als zusätzlicher Wert |
16.800,00
€ |
Gesamtwert
des Vermächtnisses |
72.800,00
€ |
Erbschaftsteuer
hierauf (30 %) |
21.800,00
€ |
Die
Erbschaftsteuer ist also um 2.200,00 € geringer. Dieser Betrag fließt
den beiden Erben A und B zu.
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