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Kleine Erbrechtskunde Obwohl wir die Informationen sorgfältig geprüft haben, übernehmen wir keinerlei Gewähr für ihre Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität und schließen insofern jegliche Haftung aus (Einzelheiten).
VII. Erbmasse im Ausland Hier
ist höchste Vorsicht geboten. Eine eingehende anwaltliche oder notarielle
Beratung ist unbedingt erforderlich. Teilweise werden in anderen Ländern
deutsche Testamente nicht anerkannt. Teilweise gibt es andere gesetzliche
Bestimmungen, z.B. zum Pflichtteilsrecht, andere steuerliche Regelungen
usw..
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