Rechtsanwalt
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Kleine Erbrechtskunde

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VII. Erbmasse im Ausland

Hier ist höchste Vorsicht geboten. Eine eingehende anwaltliche oder notarielle Beratung ist unbedingt erforderlich. Teilweise werden in anderen Ländern deutsche Testamente nicht anerkannt. Teilweise gibt es andere gesetzliche Bestimmungen, z.B. zum Pflichtteilsrecht, andere steuerliche Regelungen usw..
Bei Auslandsvermögen, insbesondere Grundbesitz, ist oft hilfreich eine notarielle Vollmacht über den Tod hinaus.

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