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Interessante
Fragen zum Erbrecht
Wenn
auch Sie allgemein interessierende Fragen zum Erbrecht haben, dann schicken
Sie diese an kanzlei@raspoelgen.de.
Wir bitten um Beachtung, dass insoweit keine Einzelfallberatung erfolgen
kann. Hierfür wäre zunächst ein Mandatsverhältnis zu begründen.
Obwohl
wir die Informationen sorgfältig geprüft haben, übernehmen wir keinerlei
Gewähr für ihre Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität
und schließen insofern jegliche Haftung aus (Einzelheiten).
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9. Zur Grabpflege verpflichtet? |
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Herr H. G. aus B. fragt:
Sind die Erben zur Grabpflege verpflichtet?
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Rechtsanwalt
Herbert Spoelgen, Bonn, antwortet:
Während die Erben für die Kosten des Begräbnisses einschließlich
des Graberwerbes aufzukommen haben, sind sie zur Grabpflege nicht
verpflichtet. So jedenfalls der Bundesgerichtshof (BGHZ 61, 238;
OLG Oldenburg in FamRZ 1992, 987).
Wer für die Grabpflege verantwortlich ist, wird von den Kommunen
unterschiedlich in Satzungen geregelt. Meistens sind die Angehörigen
verpflichtet.
Wer die Grabpflege sicherstellen möchte, sollte im Testament entsprechende
Auflagen vorsehen, deren Einhaltung ggf. durch einen Testamentsvollstrecker
überwacht werden kann. In vielen Städten gibt es auch die Möglichkeit,
über die Genossenschaft der Friedhofsgärtner Dauergrabpflegeverträge
bereits zu Lebzeiten abzuschließen.
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