Rechtsanwalt
H E R B E R T  S P O E L G E N

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Interessante Fragen zum Erbrecht

Wenn auch Sie allgemein interessierende Fragen zum Erbrecht haben, dann schicken Sie diese an kanzlei@raspoelgen.de. Wir bitten um Beachtung, dass insoweit keine Einzelfallberatung erfolgen kann. Hierfür wäre zunächst ein Mandatsverhältnis zu begründen.

Obwohl wir die Informationen sorgfältig geprüft haben, übernehmen wir keinerlei Gewähr für ihre Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität und schließen insofern jegliche Haftung aus (Einzelheiten).

   
   
9. Zur Grabpflege verpflichtet?
 

Herr H. G. aus B. fragt:

Sind die Erben zur Grabpflege verpflichtet?

 

Rechtsanwalt Herbert Spoelgen, Bonn, antwortet:

Während die Erben für die Kosten des Begräbnisses einschließlich des Graberwerbes aufzukommen haben, sind sie zur Grabpflege nicht verpflichtet. So jedenfalls der Bundesgerichtshof (BGHZ 61, 238; OLG Oldenburg in FamRZ 1992, 987).
Wer für die Grabpflege verantwortlich ist, wird von den Kommunen unterschiedlich in Satzungen geregelt. Meistens sind die Angehörigen verpflichtet.
Wer die Grabpflege sicherstellen möchte, sollte im Testament entsprechende Auflagen vorsehen, deren Einhaltung ggf. durch einen Testamentsvollstrecker überwacht werden kann. In vielen Städten gibt es auch die Möglichkeit, über die Genossenschaft der Friedhofsgärtner Dauergrabpflegeverträge bereits zu Lebzeiten abzuschließen.

 

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