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Die
Erbschaft-/ Schenkungsteuer
Obwohl
wir die Informationen sorgfältig geprüft haben, übernehmen wir keinerlei
Gewähr für ihre Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität
und schließen insofern jegliche Haftung aus (Einzelheiten).
Versorgungsfreibeträge
1.
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der
Ehegatte 256.000,00 € |
2.
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Kinder
bis zu 5 Jahren 52.000,00 € |
3.
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Kinder
von mehr als 5 bis zu 10 Jahren 41.000,00 € |
4.
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Kinder
von mehr als 10 bis zu 15 Jahren 30.700,00 € |
5.
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Kinder
von mehr als 15 bis zu 20 Jahren 20.500,00 € |
6.
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Kinder
von mehr als 20 Jahren bis Vollendung des 27. Lebensjahres 10.300,00
€ |
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Die Versorgungsfreibeträge werden um den Kapitalwert der Versorgungsbezüge
gekürzt, die Ehegatten oder Kind aus Anlass des Todes zustehen und
die nicht der Erbschaftsteuer unterliegen. |
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