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Interessante
Fragen zum Erbrecht
Wenn
auch Sie allgemein interessierende Fragen zum Erbrecht haben, dann schicken
Sie diese an kanzlei@raspoelgen.de.
Wir bitten um Beachtung, dass insoweit keine Einzelfallberatung erfolgen
kann. Hierfür wäre zunächst ein Mandatsverhältnis zu begründen.
Obwohl
wir die Informationen sorgfältig geprüft haben, übernehmen wir keinerlei
Gewähr für ihre Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität
und schließen insofern jegliche Haftung aus (Einzelheiten).
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2. Droht Erbschaftssteuer? |
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Herr und Frau S. aus B. fragen:
Wir sind schon sehr betagt, haben zwei Kinder, aber unser Erbe bisher
nicht geregelt. Muss einer unserer Erben später Erbschaftssteuer
zahlen? Unser Vermögen beträgt etwa 500.000 €.
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Rechtsanwalt
Herbert Spoelgen, Bonn, antwortet:
Sehr geehrte Eheleute S.,
eine Erbregelung kann auf jeden Fall nur empfohlen werden. Die Zahlung
von Erbschaftssteuern droht dem überlebendem Ehegatten bzw. Ihren
Kindern jedoch nicht.
So kann der Ehegatte einen Freibetrag in Höhe von 307.000,00 € und
jedes Kind einen solchen von 205.000,00 € beanspruchen.
Auch ein möglicher Zugewinnausgleichsanspruch des überlebenden Ehegatten
wäre darüber hinaus steuerfrei. Hinzu kommt für den überlebenden
Ehegatten noch der Versorgungsfreibetrag in Höhe von 256.000,00
€, der jedoch gekürzt wird um den Kapitalwert der Versorgungsbezüge,
die ihm aus Anlass des Todes zustehen und die nicht der Erbschaftssteuer
unterliegen.
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