Rechtsanwalt
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Interessante Fragen zum Erbrecht

Wenn auch Sie allgemein interessierende Fragen zum Erbrecht haben, dann schicken Sie diese an kanzlei@raspoelgen.de. Wir bitten um Beachtung, dass insoweit keine Einzelfallberatung erfolgen kann. Hierfür wäre zunächst ein Mandatsverhältnis zu begründen.

Obwohl wir die Informationen sorgfältig geprüft haben, übernehmen wir keinerlei Gewähr für ihre Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität und schließen insofern jegliche Haftung aus (Einzelheiten).

   
   
2. Droht Erbschaftssteuer?
 

Herr und Frau S. aus B. fragen:

Wir sind schon sehr betagt, haben zwei Kinder, aber unser Erbe bisher nicht geregelt. Muss einer unserer Erben später Erbschaftssteuer zahlen? Unser Vermögen beträgt etwa 500.000 €.

 

Rechtsanwalt Herbert Spoelgen, Bonn, antwortet:

Sehr geehrte Eheleute S.,
eine Erbregelung kann auf jeden Fall nur empfohlen werden. Die Zahlung von Erbschaftssteuern droht dem überlebendem Ehegatten bzw. Ihren Kindern jedoch nicht.
So kann der Ehegatte einen Freibetrag in Höhe von 307.000,00 € und jedes Kind einen solchen von 205.000,00 € beanspruchen.
Auch ein möglicher Zugewinnausgleichsanspruch des überlebenden Ehegatten wäre darüber hinaus steuerfrei. Hinzu kommt für den überlebenden Ehegatten noch der Versorgungsfreibetrag in Höhe von 256.000,00 €, der jedoch gekürzt wird um den Kapitalwert der Versorgungsbezüge, die ihm aus Anlass des Todes zustehen und die nicht der Erbschaftssteuer unterliegen.

 

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