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Rechtsanwalt
Herbert Spoelgen, Bonn, antwortet:
Nein! Die Lebensversicherung fällt nicht ins Erbe.
Die Lebensversicherungssumme steht dem Bezugsberechtigten zu. Dies
ist entweder derjenige, der vom Versicherungsnehmer ausdrücklich
als Bezugsberechtigter benannt worden ist, oder der nach den Versicherungsbedingungen
- zumeist abgestuft nach Verwandtheitsgrad - als solcher vorgesehen
ist.
Nur wenn weder der Versicherungsnehmer noch die Versicherungsbedingungen
einen Bezugsberechtigten vorsehen, steht der auszuschüttende Betrag
dem bzw. den Erben zu.
Achtung!
Auch wenn die Lebensversicherung nicht in das Erbe fällt, unterliegt
sie wie jede andere Zuwendung der Erbschaftsbesteuerung! Auch bei
der Berechnung des Pflichtteils ist sie zu berücksichtigen.
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