Rechtsanwalt
H E R B E R T  S P O E L G E N

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Interessante Fragen zum Erbrecht

Wenn auch Sie allgemein interessierende Fragen zum Erbrecht haben, dann schicken Sie diese an kanzlei@raspoelgen.de. Wir bitten um Beachtung, dass insoweit keine Einzelfallberatung erfolgen kann. Hierfür wäre zunächst ein Mandatsverhältnis zu begründen.

Obwohl wir die Informationen sorgfältig geprüft haben, übernehmen wir keinerlei Gewähr für ihre Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität und schließen insofern jegliche Haftung aus (Einzelheiten).

   
   
8. Nachlass und Lebensversicherungen
 

Frau G.W. aus K. fragt:

Fällt eine Lebensversicherung auch ins Erbe?

 

Rechtsanwalt Herbert Spoelgen, Bonn, antwortet:

Nein! Die Lebensversicherung fällt nicht ins Erbe.

Die Lebensversicherungssumme steht dem Bezugsberechtigten zu. Dies ist entweder derjenige, der vom Versicherungsnehmer ausdrücklich als Bezugsberechtigter benannt worden ist, oder der nach den Versicherungsbedingungen - zumeist abgestuft nach Verwandtheitsgrad - als solcher vorgesehen ist.
Nur wenn weder der Versicherungsnehmer noch die Versicherungsbedingungen einen Bezugsberechtigten vorsehen, steht der auszuschüttende Betrag dem bzw. den Erben zu.

Achtung! Auch wenn die Lebensversicherung nicht in das Erbe fällt, unterliegt sie wie jede andere Zuwendung der Erbschaftsbesteuerung! Auch bei der Berechnung des Pflichtteils ist sie zu berücksichtigen.

 

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