Rechtsanwalt
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Interessante Fragen zum Erbrecht

Wenn auch Sie allgemein interessierende Fragen zum Erbrecht haben, dann schicken Sie diese an kanzlei@raspoelgen.de. Wir bitten um Beachtung, dass insoweit keine Einzelfallberatung erfolgen kann. Hierfür wäre zunächst ein Mandatsverhältnis zu begründen.

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11. Lebensversicherung bei Unverheirateten günstiger?
 

Herr C.W. und Frau G.D., beide B., fragen:

Wir sind schon älter, leben aber seit langem unverheiratet zusammen. Nun haben wir gehört, es sei in unserem Fall günstiger, unser Vermögen über Lebensversicherungen zu vererben. Ist das richtig?

 

Rechtsanwalt Herbert Spoelgen, Bonn, antwortet:

Diese Information ist unzutreffend.
Zwar fällt die Lebensversicherung, wenn eine Bezugsberechtigung besteht, nicht ins Erbe, doch ist die Versicherungsleistung wie eine Schenkung oder eine Erbschaft zu behandeln. Es fällt also Erbschaftsteuer an. Die ist bekanntlich bei Personen, die nicht verheiratet und nicht miteinander verwandt sind, relativ hoch.

Allerdings gibt es eine interessante Gestaltungsmöglichkeit, die steuerlich Vorteile bringt: Wer beim Tod des Partners die Versicherungsleistung erhalten soll, schließt den Versicherungsvertrag selbst ab. Versichert wird dann nicht das eigene Leben sondern das des Partners. Stirbt dieser, ist die Auszahlung an den Hinterbliebenen erbschaftsteuerfrei. Allerdings muss bei dieser Variante geprüft werden, ob nicht zu Lebzeiten Steuernachteile entstehen, denn die Versicherungsbeiträge können nur von dem steuerlich abgesetzt werden, der formal die Police abgeschlossen hat.

 

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