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Interessante
Fragen zum Erbrecht
Wenn
auch Sie allgemein interessierende Fragen zum Erbrecht haben, dann schicken
Sie diese an kanzlei@raspoelgen.de.
Wir bitten um Beachtung, dass insoweit keine Einzelfallberatung erfolgen
kann. Hierfür wäre zunächst ein Mandatsverhältnis zu begründen.
Obwohl
wir die Informationen sorgfältig geprüft haben, übernehmen wir keinerlei
Gewähr für ihre Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität
und schließen insofern jegliche Haftung aus (Einzelheiten).
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11. Lebensversicherung bei Unverheirateten günstiger? |
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Herr C.W. und Frau G.D., beide B., fragen:
Wir sind schon älter, leben aber seit langem unverheiratet zusammen.
Nun haben wir gehört, es sei in unserem Fall günstiger, unser Vermögen
über Lebensversicherungen zu vererben. Ist das richtig?
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Rechtsanwalt
Herbert Spoelgen, Bonn, antwortet:
Diese
Information ist unzutreffend.
Zwar fällt die Lebensversicherung, wenn eine Bezugsberechtigung
besteht, nicht ins Erbe, doch ist die Versicherungsleistung wie
eine Schenkung oder eine Erbschaft zu behandeln. Es fällt also Erbschaftsteuer
an. Die ist bekanntlich bei Personen, die nicht verheiratet und
nicht miteinander verwandt sind, relativ hoch.
Allerdings
gibt es eine interessante Gestaltungsmöglichkeit, die steuerlich
Vorteile bringt: Wer beim Tod des Partners die Versicherungsleistung
erhalten soll, schließt den Versicherungsvertrag selbst ab. Versichert
wird dann nicht das eigene Leben sondern das des Partners. Stirbt
dieser, ist die Auszahlung an den Hinterbliebenen erbschaftsteuerfrei.
Allerdings muss bei dieser Variante geprüft werden, ob nicht zu
Lebzeiten Steuernachteile entstehen, denn die Versicherungsbeiträge
können nur von dem steuerlich abgesetzt werden, der formal die Police
abgeschlossen hat.
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