Rechtsanwalt
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Interessante Fragen zum Erbrecht

Wenn auch Sie allgemein interessierende Fragen zum Erbrecht haben, dann schicken Sie diese an kanzlei@raspoelgen.de. Wir bitten um Beachtung, dass insoweit keine Einzelfallberatung erfolgen kann. Hierfür wäre zunächst ein Mandatsverhältnis zu begründen.

Obwohl wir die Informationen sorgfältig geprüft haben, übernehmen wir keinerlei Gewähr für ihre Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität und schließen insofern jegliche Haftung aus (Einzelheiten).

   
   
12. Mitteilungspflicht bei Notaren?
 

Herr G.P. aus S. fragt:

Um Erbschaftssteuer zu sparen, habe ich vor einiger Zeit eine Eigentumswohnung auf meine Freundin übertragen. Aus heiterem Himmel meldete sich jetzt das Finanzamt und verlangt Schenkungssteuer. Auf Nachfragen stellte sich heraus, dass der Notar das Finanzamt unterrichtet hatte.
Dies dürfte schon wohl schon aus Datenschutzgründen unzulässig sein!?

 

Rechtsanwalt Herbert Spoelgen, Bonn, antwortet:

Es mag Sie vielleicht überraschen, aber das Verhalten des Notars war nicht gesetzwidrig. Der Notar ist von Gesetzes wegen gehalten, von beurkundeten Schenkungsverträgen das zuständige Finanzamt zu informieren.
Auf diese Pflicht hätte Sie der Notar aber hinweisen sollen.

 

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