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Interessante
Fragen zum Erbrecht
Wenn
auch Sie allgemein interessierende Fragen zum Erbrecht haben, dann schicken
Sie diese an kanzlei@raspoelgen.de.
Wir bitten um Beachtung, dass insoweit keine Einzelfallberatung erfolgen
kann. Hierfür wäre zunächst ein Mandatsverhältnis zu begründen.
Obwohl
wir die Informationen sorgfältig geprüft haben, übernehmen wir keinerlei
Gewähr für ihre Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität
und schließen insofern jegliche Haftung aus (Einzelheiten).
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12. Mitteilungspflicht bei Notaren? |
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Herr G.P. aus S. fragt:
Um Erbschaftssteuer zu sparen, habe ich vor einiger Zeit eine Eigentumswohnung
auf meine Freundin übertragen. Aus heiterem Himmel meldete sich
jetzt das Finanzamt und verlangt Schenkungssteuer. Auf Nachfragen
stellte sich heraus, dass der Notar das Finanzamt unterrichtet hatte.
Dies dürfte schon wohl schon aus Datenschutzgründen unzulässig sein!?
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Rechtsanwalt
Herbert Spoelgen, Bonn, antwortet:
Es
mag Sie vielleicht überraschen, aber das Verhalten des Notars war
nicht gesetzwidrig. Der Notar ist von Gesetzes wegen gehalten, von
beurkundeten Schenkungsverträgen das zuständige Finanzamt zu informieren.
Auf diese Pflicht hätte Sie der Notar aber hinweisen sollen.
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