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Interessante
Fragen zum Erbrecht
Wenn
auch Sie allgemein interessierende Fragen zum Erbrecht haben, dann schicken
Sie diese an kanzlei@raspoelgen.de.
Wir bitten um Beachtung, dass insoweit keine Einzelfallberatung erfolgen
kann. Hierfür wäre zunächst ein Mandatsverhältnis zu begründen.
Obwohl
wir die Informationen sorgfältig geprüft haben, übernehmen wir keinerlei
Gewähr für ihre Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität
und schließen insofern jegliche Haftung aus (Einzelheiten).
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15. Im Zweifel Erbschaft ausschlagen? |
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Eheleute S. aus B. fragen:
Ist es ratsam, eine Erbschaft auszuschlagen, wenn man nicht weiß,
was einen erwartet?
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Rechtsanwalt
Herbert Spoelgen, Bonn, antwortet:
Grundsätzlich
nein!
Nur
wenn man von vorne herein weiß, dass der Nachlass überschuldet ist,
kann eine Erbausschlagung sinnvoll sein, weil man sich dann unnötige
Mühen erspart (Erledigung der Formalitäten, Abgabe von Steuererklärungen
usw.).
Ansonsten gilt das Erbe als angenommen, wenn es nicht innerhalb
einer Frist von 6 Wochen nach Kenntnis ausgeschlagen wird.
Richtig ist auch, dass ein Erbe u. U. auch mit seinem Privatvermögen
für die Schulden des Erblassers haftet.
Hiergegen kann man sich aber wirksam schützen.
Deshalb empfehle ich, in Zweifelsfällen das Erbe nicht auszuschlagen
sondern anzunehmen und dann als Erbe beim zuständigen Nachlassgericht
eine Nachlassverwaltung zu beantragen. Hierdurch beschränkt man
als Erbe seine Haftung auf das Erbe selbst; das eigene Privatvermögen
bleibt unangetastet.
Das Gericht setzt dann einen Nachlassverwalter ein. Dieser wickelt
den gesamten Nachlass ab. Sollte sich herausstellen, dass der Nachlass
überschuldet ist, wird der Nachlassverwalter ggf. ein Nachlassinsolvenzverfahren
beantragen.
Bleibt nach Abwicklung des Nachlasses etwas übrig, wird es vom Nachlassverwalter
an den/die Erben ausgekehrt.
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