Rechtsanwalt
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Interessante Fragen zum Erbrecht

Wenn auch Sie allgemein interessierende Fragen zum Erbrecht haben, dann schicken Sie diese an kanzlei@raspoelgen.de. Wir bitten um Beachtung, dass insoweit keine Einzelfallberatung erfolgen kann. Hierfür wäre zunächst ein Mandatsverhältnis zu begründen.

Obwohl wir die Informationen sorgfältig geprüft haben, übernehmen wir keinerlei Gewähr für ihre Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität und schließen insofern jegliche Haftung aus (Einzelheiten).

   
   
15. Im Zweifel Erbschaft ausschlagen?
 

Eheleute S. aus B. fragen:

Ist es ratsam, eine Erbschaft auszuschlagen, wenn man nicht weiß, was einen erwartet?

 

Rechtsanwalt Herbert Spoelgen, Bonn, antwortet:

Grundsätzlich nein!

Nur wenn man von vorne herein weiß, dass der Nachlass überschuldet ist, kann eine Erbausschlagung sinnvoll sein, weil man sich dann unnötige Mühen erspart (Erledigung der Formalitäten, Abgabe von Steuererklärungen usw.).
Ansonsten gilt das Erbe als angenommen, wenn es nicht innerhalb einer Frist von 6 Wochen nach Kenntnis ausgeschlagen wird.
Richtig ist auch, dass ein Erbe u. U. auch mit seinem Privatvermögen für die Schulden des Erblassers haftet.
Hiergegen kann man sich aber wirksam schützen.
Deshalb empfehle ich, in Zweifelsfällen das Erbe nicht auszuschlagen sondern anzunehmen und dann als Erbe beim zuständigen Nachlassgericht eine Nachlassverwaltung zu beantragen. Hierdurch beschränkt man als Erbe seine Haftung auf das Erbe selbst; das eigene Privatvermögen bleibt unangetastet.
Das Gericht setzt dann einen Nachlassverwalter ein. Dieser wickelt den gesamten Nachlass ab. Sollte sich herausstellen, dass der Nachlass überschuldet ist, wird der Nachlassverwalter ggf. ein Nachlassinsolvenzverfahren beantragen.
Bleibt nach Abwicklung des Nachlasses etwas übrig, wird es vom Nachlassverwalter an den/die Erben ausgekehrt.

 

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