Rechtsanwalt
H E R B E R T  S P O E L G E N

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Interessante Fragen zum Erbrecht

Wenn auch Sie allgemein interessierende Fragen zum Erbrecht haben, dann schicken Sie diese an kanzlei@raspoelgen.de. Wir bitten um Beachtung, dass insoweit keine Einzelfallberatung erfolgen kann. Hierfür wäre zunächst ein Mandatsverhältnis zu begründen.

Obwohl wir die Informationen sorgfältig geprüft haben, übernehmen wir keinerlei Gewähr für ihre Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität und schließen insofern jegliche Haftung aus (Einzelheiten).

   
   
16. Kann mein Hund erben?
 

Herr Hans Sch. aus B. fragt:

Mein Hund ist mir mein Ein und Alles. Kann ich ihn zu meinem Erben bestimmen?

 

Rechtsanwalt Herbert Spoelgen, Bonn, antwortet:

Nein! Erben können nur rechtsfähige Personen oder Vereinigungen sein, also z.B. nicht Tiere, nicht rechtsfähige Vereine oder noch gar nicht existente Personen (Ausnahme: Das zum Zeitpunkt des Erbfalles noch nicht geborene aber schon gezeugte Kind).
Wenn Sie Ihren Hund absichern wollen, müssen Sie in Ihrem Testament eine andere Lösung wählen, z.B. durch die Einsetzung eines Erben oder ein Vermächtnis verbunden mit der Auflage, besser noch der Bedingung, Ihren Hund zu pflegen und zu versorgen.
Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, müssen Sie noch eine Testamentsvollstreckung anordnen, damit der Testamentsvollstrecker auch überwacht, dass Ihre Auflage oder Bedingung eingehalten wird.

 

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