Rechtsanwalt
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Die Erbschaft-/ Schenkungsteuer

Obwohl wir die Informationen sorgfältig geprüft haben, übernehmen wir keinerlei Gewähr für ihre Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität und schließen insofern jegliche Haftung aus (Einzelheiten).

Erbfallkosten

Es können pauschal 10.300,00 € in Abzug gebracht werden (sonst Einzelnachweis), z.B. für Beerdigung, Grabpflege, Kosten Erbschein.

 

zu Teil 6 (Steuerbefreiung)

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