Rechtsanwalt
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Die Erbschaft-/ Schenkungsteuer

Obwohl wir die Informationen sorgfältig geprüft haben, übernehmen wir keinerlei Gewähr für ihre Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität und schließen insofern jegliche Haftung aus (Einzelheiten).

Steuerbefreiung

Für Hausrat in Steuerklasse I
41.000,00 €
Für andere bewegliche Gegenstände in Steuerklasse I
10.300,00 €
Für Hausrat und andere bewegliche Gegenstände
in Steuerklasse II u. III
10.300,00 €
Wegen Pflege/Unterhalt des Erblassers
5.200,00 €
Für Betriebsvermögen, land- u. forstwirtschaftl. Vermögen
u. Anteile an Kapitalgesellschaften
256.000,00 €

 

 

zu Teil 7 (Erbschaftssteuern sparen)

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