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Kleine Erbrechtskunde Obwohl wir die Informationen sorgfältig geprüft haben, übernehmen wir keinerlei Gewähr für ihre Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität und schließen insofern jegliche Haftung aus (Einzelheiten). II. Möglichkeiten zur Abänderung bzw. Ergänzung der gesetzlichen Erbfolgebestimmungen
Das Testament stellt eine einseitige Erklärung dar, die frei widerrufbar ist und den Erblasser zu Lebzeiten keiner Verfügungsbeschränkung unterwirft. (Die nachstehenden Ausführungen gelten im Prinzip auch für das gemeinschaftliche Testament)
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